Pflegeversicherung
Durch die Erkrankung sind viele Autisten nicht altersgemäß in der Lage alltägliche Dinge zu verrichten und benötigen viel pflegerische Hilfe.
Dadurch kann es durchaus sein, daß nach dem SGB eine Pflegebedürtigkeit vorliegt.
Wichtig ist dabei, daß eine Pflegestufe frühestens ab dem Eingangsdatum der Beantragung des Pflegegelds festgesetzt wird. Eine Rückwirkende Feststellung gibt es nicht, entsprechend wird auch kein Pflegegeld rückwirkend gezahlt.
Wenn also die Vermutung besteht, daß eine Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte, so schnell wie möglich bei der Krankenkasse bei dem der Autist versichert ist, das Antragsformular anfordern und ausgefüllt einreichen.