Krankenversicherung
gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen müssen, auch bei Wechsel der Versicherung immer ohne Gesundheitsprüfung alle Personen aufnehmen. Sie darf Leistungen für die Patienten aufgrund eines bestimmten, schon bekannten Krankheitsbild nicht ausschließen.
Private Krankenversicherung
Für Kinder von Privatversicherten gilt, daß die Kinder ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der ersten 8 Lebenswochen eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Allerdings kann diese nicht höher sein, als die für den Versicherten abgeschlossenen Einzeltarife (wie z.B. für das Krankenhaustagegeld oder Kurtarif)